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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Spacetainer GmbH · Stand 8/2025

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Angebote der Spacetainer GmbH, es sei denn es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Vertragsschluss

Kaufanbote der Spacetainer GmbH gelten stets als unverbindlich. Durch Unterzeichnung gibt der Auftraggeber seinerseits ein verbindliches Kaufanbot ab, welches zur Gültigkeit noch ausdrücklich von der Spacetainer GmbH angenommen werden muss. Ein Kaufvertrag kommt damit erst durch schriftliche Bestätigung des Kaufanbotes durch die Spacetainer GmbH bzw. durch Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufantrages zustande.

Preise und Versandkosten

(1) Es gelten die im Angebot der Spacetainer GmbH angegebenen Preise, vorbehaltlich von Preisanpassungen aufgrund deutlich gestiegener Produktionskosten und allfälliger offensichtlicher Tippfehler und Fehlkalkulationen. In diesen Fällen hat der Auftraggeber das Recht, vom Kauf zurückzutreten. Er ist jedoch nicht berechtigt alternativ auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind ausdrücklich vereinbarte Preisanpassungen, welche durch marktbedingte Preisschwankungen entstehen (zB bei Rohstoffpreisen, Mauterhöhungen, etc.)

(2) Versand- und Lieferkosten sind stets vom Auftraggeber zu tragen. Versand- und Lieferkosten werden bei Angebotserstellung berechnet und üblicherweise gesondert ausgewiesen. Sollten diese nicht gesondert ausgewiesen sein, gelten zusätzlich zu dem im Angebot ausgewiesenen Beträge die üblichen Versand- und Lieferkosten als vereinbart.

(3) Angegebene Preise verstehen sich stets exklusive Mehrwertsteuer.

Eigentumsvorbehalt / Geistiges Eigentum

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware im Eigentum der Spacetainer GmbH.

(2) Die Spacetainer GmbH ist bis zur vollständigen Bezahlung berechtigt, am Kaufgegenstand entsprechende Hinweise auf seine Eigenschaft als Eigentümer anzubringen.

(3) Im Falle einer Pfändung oder sonstigen Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und die Spacetainer GmbH unverzüglich zu verständigen.

(4) Von der Spacetainer GmbH angefertigte Dokumente wie Skizzen, Pläne, Angebote, Kostenvoranschläge sowie alle sonstigen (technischen) Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Spacetainer GmbH. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte (ausgenommen bei gesetzlicher Verpflichtung wie Ämtern, Behörden, Steuerberatern, etc.) oder sonstige Verwendung, welche nicht zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses notwendig ist, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Spacetainer GmbH verboten. Dazu zählt insbesondere die Weitergabe an Konkurrenzunternehmen.

Abtretbarkeit von Ansprüchen

Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag mit der Spacetainer GmbH abzutreten.

Haftung und Gewährleistung

(1) Schadenersatzansprüche der Auftraggeber sowohl gegen die Spacetainer GmbH als auch gegen ihre Erfüllungs- oder Besorgungsgehilfen werden ausgeschlossen.

(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nicht für Schäden an einer Person.

(3) Der Haftungsausschluss gilt insbesondere für leichte Lackschäden in Form von Kratzern oder Flugrost an Containerrahmen, welche infolge der Sperrigkeit der Container während des Transportes, dem Auf- und Abladen und des Aufbaus üblich sind.

(4) Hinsichtlich der Haftung für Schäden bei Aufstellung wird auf den speziellen Haftungsausschluss in den Lieferbedingungen hingewiesen.

(5) Es gelten die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Geringfügige Schäden iS des vorstehenden Abs (3) stellen keinen Gewährleistungsgrund dar.

(6) Bei Kauf gebrauchter Container oder Zubehör wird einvernehmlich die Gewährleistung ausgeschlossen.

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Übergabe offensichtliche Mängel unverzüglich auf der Empfangsbestätigung zu dokumentieren und der Spacetainer GmbH spätestens binnen 5 Werktagen zu melden. Die Spacetainer GmbH ist berechtigt, die geltend gemachten Mängel binnen 14 Tagen ab Meldung zu begutachten und dazu auch einen geeigneten Sachverständigen zur Dokumentation und Bewertung zuzuziehen. Der Auftraggeber hat diesfalls sicherzustellen, dass die Spacetainer GmbH bzw. die von ihr beauftragten Personen Zugang zum bemängelten Vertragsgegenstand haben.

Zahlung

(1) Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, hat der Kaufpreis inkl. aller Nebenkosten (zB Lieferung) spätestens zu dem im Kaufvertrag angegebenen Zeitpunkt einzulangen. Wurde im Kaufvertrag keine derartige Zahlungsvereinbarung getroffen, so gilt das in der Rechnung angegebene Zahlungsziel.

(2) Als Zahlungsart wird – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – lediglich die Zahlungsanweisung auf das von der Spacetainer GmbH bekannt gegebene Konto (IBAN, BIC) akzeptiert. Bei Ablehnung der Zahlung durch Kreditinstitute oder Anbieter der jeweiligen Zahlungsart ist die Spacetainer GmbH berechtigt, den Auftrag nur gegen Zahlung per Vorauskasse auszuführen.

(3) Kosten, die durch Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Deckung oder aufgrund durch den Auftraggeber falsch übermittelter Daten entstehen, werden dem Auftraggeber berechnet.

(4) Bei Zahlungsverzug ist die Spacetainer GmbH berechtigt, die jeweiligen gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen (B2B § 456 UGB, derzeit 9,2 % über dem Basiszinssatz p.a.; B2C § 1000 ABGB, derzeit 4 % p.a.). Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, der Spacetainer GmbH die notwendigen und angemessenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.

(5) Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurden und außer im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Spacetainer GmbH, nicht zulässig. Die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Auftraggeber wegen Gegenansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist ausgeschlossen, außer für den Fall, dass die Spacetainer GmbH ihre Leistungen nicht vertragsgemäß erbringt oder bei Vorliegen ausdrücklich gesetzlicher Zurückbehaltungsrechte.

Lieferbedingungen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu übernehmen. Sofern eine Aufstellung nicht wie vereinbart stattfinden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Spacetainer GmbH rechtzeitig vor dem vereinbarten Liefertermin, zumindest jedoch 7 Tage im Voraus darüber zu informieren und im Einvernehmen einen neuen Liefertermin zu vereinbaren. Sofern der Liefertermin auf Wunsch des Auftraggebers nach hinten verlegt wird, verpflichtet sich die Spacetainer GmbH den Vertragsgegenstand für 14 Tage nach dem ursprünglichen Liefertermin kostenlos einzulagern. Danach ist die Spacetainer GmbH berechtigt, ein angemessenes Entgelt für die Einlagerung zu verrechnen.

(2) Die Zufahrtsmöglichkeit zum geplanten Aufstellort mit einem 13,6 m Sattel-LKW oder einem 14 m Hängerzug muss gegeben sein. Bei Bestellungen von mehreren Containern ist der angegebene Transportpreis nur bei paarigem Transport (dh zwei Container pro LKW) gültig.

(3) Die Aufstellung der Container kann ausschließlich auf geeigneten und fachgerecht vorbereiteten Aufstellflächen erfolgen, da nur so die uneingeschränkte Nutzbarkeit gewährleistet ist und etwaigen Beschädigungen (zB durch Wassereintritt) vorgebeugt wird. Die Errichtung dieser geeigneten Aufstellflächen ist ausschließlich Sache des Auftraggebers und hat nach Maßgabe der von der Spacetainer GmbH bereitgestellten Spezifikationen zu erfolgen. Sofern Mehrkosten aufgrund nicht fachgerecht vorbereiteter Aufstellflächen entstehen, ist die Spacetainer GmbH zur entsprechenden Nachverrechnung berechtigt. Ebenfalls übernimmt die Spacetainer GmbH keine Haftung für Schäden, die infolge ungeeigneter Aufstellflächen entstehen. Seitens Spacetainer GmbH erfolgt bei Anlieferung keine Überprüfung auf Tauglichkeit der Aufstellfläche.

(4) Leistungen im Zusammenhang mit dem Vorbereiten des Unterbaus werden nicht von der Spacetainer GmbH angeboten und sind somit auch nicht im vorliegenden Angebot enthalten. Nicht enthalten und somit vom Auftraggeber zu tragen, sind die Kosten des Fundaments und der externen Anschlüsse (wie Strom, Wasser und Kanal), sowie allfällige Kosten für Zufahrtsgenehmigungen, Erdungen und Blitzschutz.

(5) Sollten Container als Flatpack gekauft worden sein, muss für den Aufbau und zur Positionierung der Säulen und Rahmen ein Kran oder leistungsstärkerer Stapler zur Verfügung stehen.

(6) Unabhängig vom Aufstellungsort und einer allfällig vereinbarten Lieferung vereinbaren die Parteien als Erfüllungsort den Firmensitz der Spacetainer GmbH. Der Versand/die Lieferung erfolgt ausschließlich auf Gefahr und Risiko des Auftraggebers.

(7) Liegt die Verzögerung bei der Abnahme des Vertragsgegenstandes und/oder eine nicht erfolgte Anlieferung in der Verschuldenssphäre des Auftraggebers, so ist die Spacetainer GmbH berechtigt, an der Vertragserfüllung festzuhalten oder alternativ vom Vertrag zurückzutreten. In jedem Fall ist der Auftraggeber zum Ersatz jener Schäden verpflichtet, die der Spacetainer GmbH infolge unberechtigten Annahmeverzuges entstanden sind.

Datenschutz

(1) Die Spacetainer GmbH speichert und nutzt die personenbezogenen Daten der Auftraggeber ausschließlich zur Abwicklung des abgeschlossenen Rechtsgeschäftes, zur Kundenpflege und zu Marketingzwecken.

(2) Ohne die Einwilligung der Auftraggeber werden keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergegeben. Hiervon ausgenommen sind Dienstleistungspartner, die zur Auftragsabwicklung oder zur Erfüllung unternehmerischer und gesetzlicher Pflichten die Übermittlung von Daten erfordern, wie Speditionen, Banken, Steuerberater, Ämter, Behörden und Gerichte sowie Wirtschaftsauskunftsdienstleister. In diesen Fällen beschränken sich die übermittelten Daten auf ein Minimum und die Übermittlung erfolgt gemäß den Bestimmungen der DSGVO.

(3) Der Auftraggeber hat im Sinne des Art. 15 DSGVO ein Recht auf Auskunft sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten, sofern einer Löschung keine gesetzlichen, vertraglichen oder handels- bzw. steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen oder sonstige gesetzlich verankerte Gründe entgegenstehen. Das Auskunftsbegehren kann an office@lagercontainer24.com gerichtet werden.

(4) Sofern der Auftraggeber seine Einwilligung dazu gegeben hat, seine personenbezogenen Daten zur Kundenpflege, zum Marketing oder zur Weitergabe an Dritte zu nutzen, kann diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden.

(5) Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften der DSGVO und anderer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen erhoben und gespeichert.

Schlussbestimmungen

(1) Die Spacetainer GmbH behält sich vor, ihre Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen. Durch die Bestellung werden die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen anerkannt.

(2) Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und der Spacetainer GmbH sind ausschließlich die schriftlich abgeschlossenen Kaufverträge und diese AGB maßgeblich. Mündliche Nebenvereinbarungen haben keine Gültigkeit. Änderungen und Ergänzungen zu Verträgen bedürfen zu ihrer Gültigkeit stets der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.

(3) Zustellungen an den Auftraggeber erfolgen an die zuletzt durch den Auftraggeber bekannt gegebene Anschrift, mit der Wirkung, dass sie bei einer Versendung an diese Adresse als zugegangen gelten. Der Auftraggeber ist während laufendem Vertragsverhältnis verpflichtet, der Spacetainer GmbH jede Adressänderung unverzüglich bekannt zu geben.

(4) Sollte irgendeine Bestimmung der Kaufverträge oder dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen oder eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit, Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit, Ungültigkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung gilt zwischen dem Auftraggeber und der Spacetainer GmbH eine dieser Bestimmung im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommende und nicht unwirksame, gültige und durchsetzbare Bestimmung als vereinbart.

(5) Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss der Vorschriften des UN-Kaufrechts.

(6) Als Gerichtsstand vereinbaren der Auftraggeber und die Spacetainer GmbH ausdrücklich die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sprengel des Firmensitzes der Spacetainer GmbH sachlich zuständigen Gerichtes (derzeit Bezirksgericht Wiener Neustadt oder Landesgericht Wiener Neustadt).

Hinweis: Für die Vermietung von Containern gelten ergänzende Sonderbestimmungen. Diese teilen wir dir bei Mietanfragen gesondert mit.